Teilnahmeregeln

Für meine verbindliche Teilnahme am VR-GewinnSparen gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 

Der Einsatz beträgt je Dauerlos und Monatsziehung 10 Euro, davon entfallen 2,50 Euro auf den Spieleinsatz (Lotterieteilnahme) und 7,50 Euro auf den Sparbeitrag. Die Bank zieht den Einsatz für die gezeichnete Anzahl von Dauerlosen bis auf Widerruf am 1. eines jeden Monats von dem angegebenen Konto der Gewinnsparerin/des Gewinnsparers ein, führt den Spieleinsatz an den Ausrichter des VR-GewinnSparens ab und schreibt den Sparbeitrag dem bei ihr geführten angegebenen Sparkonto gut. Die Bank ordnet mir für jedes Dauerlos eine Losnummer zu, mit der ich an der jeweiligen Monatsauslosung teilnehme. Mit der Bekanntgabe der Losnummer(n) durch die Bank kommt der Vertrag über die Teilnahme am VR-GewinnSparen zustande. Die Gewinnsparerin/der Gewinnsparer muss volljährig sein. An den Monatsauslosungen nimmt die Gewinnsparerin/der Gewinnsparer erstmalig und letztmalig in dem Monat an der Verlosung teil, für den der Einsatz durch Einzug entrichtet wurde. Der Widerruf der Teilnahme für die Zukunft ist bis zum Einzug des Einsatzes gegenüber der Bank zu erklären. 

Für die Teilnahme am VR-GewinnSparen gilt im Übrigen die Sparordnung des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.V., die in den Bankstellen der Bank einzusehen bzw. erhältlich ist. Ausrichter der Lotterie VR-GewinnSparen ist der Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.V., Heilbronner Straße 41, Stuttgart.
Hinweise zur Suchtprävention erhalten Sie auf der Internetseite www.bundesweit-gegen-gluecks-spielsucht.de.

Hier können Sie die Kundeninformation zur Suchtprävention herunterladen:


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